Was ist die Schul- und Klassenpflegschaft?
Die Schulpflegschaft setzt sich aus Elternvorsitzenden der verschiedenen Klassen zusammen und nimmt laut Schulgesetz NRW folgende Aufgaben wahr:
Die Schulpflegschaft setzt sich aus Elternvorsitzenden der verschiedenen Klassen zusammen und nimmt laut Schulgesetz NRW folgende Aufgaben wahr:
Jede Klasse hat eine 1. Vorsitzende und eine 2. Vorsitzende gewählt: