Was ist die Schul- und Klassenpflegschaft?

Die Schulpflegschaft setzt sich aus Elternvorsitzenden der verschiedenen Klassen zusammen und nimmt laut Schulgesetz NRW folgende Aufgaben wahr:

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Stellvertreter können an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Auch die Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Klassenpflegschaften sind wählbar.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.